Gutachten

In vielen Fällen lassen sich durch ein Gutachten rechtliche Auseinandersetzungen bei Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen von bestimmten Sachverhalten im Vorfeld vermeiden, wir erstellen IT-Gutachten in folgenden Ausprägungen:

Gutachten zur Wertermittlung

Bestimmung der Werte von IT-Umgebungen, also Hardware, Software, Datenbestände, Domains, oder sonstigen Vermögensgegenständen. Bei dieser Wertermittlung unterscheidet man zwischen Verkehrs-, Rest-, Zeit-, oder Wiederbeschaffungswert bis hin zum Ertragswert. Die Ermittlung des jeweiligen Wertes, basiert entweder auf Vergleichs- und Erfahrungswerten und/oder auf speziellen mathematischen Berechnungssystemen.

Gutachten zur Tatsachendarlegung

Feststellung von Zuständen und Eigenschaften von Systemen, Beurteilung von Hardware- und Software- Komponenten, sowie Protokollierung von Fehlfunktionen.

Gutachten zur Schadensregulierung

Falls nach dem Eintreten eines Schadens der Geschädigte gegenüber Versicherungen, oder direkt gegenüber dem Schadensverursacher, Schadensersatzansprüche durchsetzen möchte, ist eine Schadensfeststellung unabdingbar. Aufgrund der Komplexität von Schäden im IT-Bereich, ist für die Schadensregulierung Expertenwissen erforderlich. Die Erstellung eines derartigen Gutachtens kann unter Anderem auf folgenden Komponenten basieren: Beweissicherung, Ursachenermittlung, Schadensbegutachtung, Kostenermittlung, Kostenprüfung und Zeitwertermittlung.

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines sachverständigen Dritten, bezüglich eines zwischen den Parteien umstrittenen Sachverhalts. Das wesentliche Merkmal eines Schiedsgutachtens ist die Verbindlichkeit für die Parteien. Die grundlegenden Voraussetzungen für ein Schiedsgutachten liegen vor, wenn zwei oder mehrere Parteien einen Vertrag geschlossen haben, der eine so genannte Schiedsgutachtenabrede (Schiedsgutachterklausel) enthält.

Diese Gutachten werden von unserem freien Sachverständigen Dipl.Wirt.Inf. Herrn Eugen Möller durchgeführt.