Leasing

Seit den Anfängen des Leasing in Deutschland (1962) sind EDV-Anlagen und Büromaschinen die Wirtschaftsgüter, die bevorzugt geleast werden.

Dies liegt u. a. daran, daß vorrangig der Nutzen an den Geräten von Bedeutung ist und das Eigentum selbst keine Vorteile bringt. Keine andere Produktgruppe unterliegt einem derart rasanten technologischen Wandel.

Für die Finanzierung dieser Wirtschaftsgüter ist nicht nur ein flexibles Instrument wie Leasing erforderlich, sondern auch ein zuverlässiger und kompetenter Partner.

Welche Leistungen können in unsere Leasing-Verträge einbezogen werden?

  • Einweisung/Beratungsdienstleistung, die im direkten Zusammenhang mit der Inbetriebnahme steht
  • Beratung/Dienstleistung für Software-Erstellung vor Betriebsbereitschaft
  • Datenübernahme
  • Probebetrieb
  • Erstellung eines Pflichtenheftes für Software
  • Implementierungs- und Parametrierungskosten
  • Installationsaufwendungen, u. a. auch Anfahrt und Technikerstunden, die im direkten Zusammenhang mit der Lieferung stehen
  • Verkabelung (Kabel, Dose, Kabelschiene, etc.)
  • Kabelschrank
  • Transportkosten, Verpackungskosten
  • Erstausstattung der Kopiertechnik mit Toner und Papier